Strafverteidigung

Es kann ganz schnell gehen: Ein Verkehrsunfall, eine zusammenbrechende Kinderschaukel, ein Schadenfeuer. Jemand wird verletzt oder gar getötet. Und schon wird ein „Schuldiger“ gesucht. Schon bei diesen alltäglichen Ereignissen, umso mehr bei erheblichen Straftaten wird ein Ermittlungsverfahren, also ein Strafverfahren eingeleitet.

Der Staat, im Strafverfahren vertreten durch Staatsanwaltschaft und Polizei, Zoll und Steuerfahndung, entfaltet seine gesamte hoheitliche Macht. Dies führt nicht selten zu Durchsuchungen, zur Beschlagnahme von Unterlagen und anderem, zur Festnahme von Personen, schlimmstenfalls zu Untersuchungshaft. Betroffene sind oft hilflos und reden sich „um Kopf und Kragen“. Der Strafverteidiger ist als unabhängiges Organ der Rechtspflege ranggleich mit Gerichten und Staatsanwaltschaft tätig.

So ist der Strafverteidiger z.B. berechtigt, einen Untersuchungsgefangenen jederzeit im Untersuchungsgefängnis zu Besprechungen aufzusuchen. Er kann Einsicht in die Ermittlungsakten nehmen und den Stand der Ermittlungen feststellen. Der Beschuldigte selbst hat dieses Recht nicht. Der Strafverteidiger kann auf das Ermittlungsverfahren einwirken und z.B. Untersuchungen und Beweiserhebungen in Gang setzen. Er achtet darauf, dass die Rechte des Beschuldigten jederzeit wahrgenommen werden. Der im Strafverfahren Betroffene sollte sich diese Möglichkeiten, alle seine Rechte wahrzunehmen und zu verfolgen, so früh wie möglich zu Nutze machen.

Jeder Beschuldigte hat das Recht, in jedem Stadium des Verfahrens einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen. Er hat das Recht zu schweigen. Es hat sich als ratsam erwiesen, erst den anwaltlichen Rat eines Strafverteidigers einzuholen und dann zu entscheiden, ob der Beschuldigte aussagen will. Wer, warum auch immer, den Eindruck hat, daß der Staat gegen ihn aktiv werden könnte, sollte so früh wie möglich einen Strafverteidiger zu Rate ziehen.

Auch Zeugen haben das Recht zu schweigen, jedenfalls gegenüber der Polizei. Auch Zeugen sind berechtigt, den Beistand eines Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen, wenn sie in einem Strafverfahren als Zeugen vernommen werden sollen. Oft machen Zeugen sich durch ihre Aussagen selbst zu Beschuldigten. Ob diese Gefahr besteht, kann nur ein erfahrener Strafverteidiger beantworten. Auch hier ist es sinnvoll, den Strafverteidiger so früh wie möglich zu kontaktieren.