Der Rechtsanwalt ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege (§ 1 BRAO).

Der Rechtsanwalt übt einen freien Beruf aus (§ 2 Abs. 1 BRAO).

Der Rechtsanwalt ist der berufene unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten (§ 3 Abs. 1 BRAO).


Nur Rechtsanwälte können das, was Rechtsanwälte können.

Auf der Basis jahrzehntelanger Erfahrung übernehme ich, bei gegebenen Voraussetzungen auch bundesweit, vorzugsweise Mandate

  • als Strafverteidiger
  • auf dem Gebiet des Disziplinarrechts
  • bei Auseinandersetzungen mit Banken und Versicherungen
  • bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten
  • bei erbrechtlichen Fragen
  • zur Anmeldung von Marken und Warenzeichen im Markenrecht
  • bei gerichtlichen Zwangsversteigerungen
  • in kirchenrechtlichen Fragen
  • gegebenenfalls auch bei anderen Rechtsstreitigkeiten, z.B. Zivilrechtsstreitigkeiten.

Sollte die Sache es erfordern, verweise ich Sie auf Wunsch an einen spezialisierten Kollegen.

Bitte melden Sie sich telefonisch oder per E-Mail. Ich antworte Ihnen umgehend, ob ich Ihren Fall übernehmen kann. Beratungen und Besprechungen sind auch am Ort des Geschehens möglich, auch im Gefängnis.

Guter Rat ist nicht immer teuer.

Ratlosigkeit kann sehr teuer werden.