Erbrecht

Erstaunlich viele Menschen glauben an ein Ewiges Leben - vor dem Tode. Sie leiten daraus die falsche Vorstellung ab, auf unabsehbare Zeit alles selbst bestimmen zu können. Wer über seinen Tod hinaus seine Angehörigen oder andere sichern, wer Einfluß auf den Verbleib seines Vermögens nehmen will, muß rechtzeitig handeln. Wer Regelungen für die Zeit nach seinem Tod trifft, lebt deshalb nicht weniger lange, aber ruhiger.

Vielfältig sind die Möglichkeiten, den Verbleib des Vermögens oder einzelner Objekte zu regeln. Ob einfaches oder Berliner Testament, ob gesetzlicher oder testamentarischer Erbe, ob Pflichtteil, Vermächtnis, Schenkung, Stiftung, Unternehmensnachfolge, Erbvertrag und so fort, jede dieser Regelungen unterliegt gesetzlichen Bestimmungen. Nur wenn diese eingehalten sind, hat die Regelung rechtlichen Bestand. Anderenfalls drohen nicht selten Erbschaftsprozesse, die das Erbe aufzehren. Sorgen Sie rechtzeitig dafür, daß Ihre Vorstellungen auch nach Ihrem Tod bestandskräftig umgesetzt werden. Ihr Rechtsanwalt hilft Ihnen dabei.

Die historischen Erbfolgekriege (spanischer, pfälzischer, bayerischer u.a.) sollten abschrecken. Auch ohne deren Ausmaß anzunehmen werden gleichwohl immer wieder Erbschaftsprozesse geführt. Der fachkundige Rechtsanwalt hilft Ihnen dabei, Ihre Rechte auch dort wirksam zu vertreten.